ドイツの「刑法典」

 

(仮訳)

翻訳:夏井高人

(翻訳協力:山本恭子氏)


これは,ドイツの刑法典のうち,コンピュータ犯罪に関連する部分の仮訳です。誤訳もあるかもしれません。ご注意ください。

なお,この法律のオリジナル・テキストは,

http://lawww.de/Library/stgb/inh.htm

で入手できます。


刑法典

 

15章 私生活及び秘密領域に対する侵害

 

202a データの探知

(1) 不正なアクセスに対して特別の保護がなされているデータであって,自己のためのものではないデータを,権限なく,自己または他の者のために入手した者は,3年以下の拘禁刑または罰金刑に処す。

(2) 第1項の意味におけるデータとは,電子的な方式,電磁的な方式その他人間が直接に知覚できない方式で記憶装置に保存されているもの,または,そのような方式で伝達されるもののみをいう。

205 告訴

(1) 第201条第1項及び第2項ならびに第202条ないし第204条の場合,行為は,告訴に基づいてのみ訴追される。

(2) 被害者が死亡した場合には,告訴権は,第77条第2項に従って近親者に移転する。ただし,第202aの場合はこの限りでない。秘密が被害者の個人的生活領域に属するものでなければ,第203条及び第204条による犯罪における告訴権は相続人に移転する。第203条及び第204条の場合,犯人が,関係者の死後,秘密を開示した場合,または,それを利用した場合は,第1段及び第2段の規定を準用する。

 

22章 詐欺及び背任

 

263a コンピュータ詐欺

(1) 自己もしくは第三者に対して違法に財産上の利益を得させることを意図して,プログラムの不正な作成,不正もしくは不完全なデータの使用,データの無権限使用,または,プログラムの実行に対する無権限介入によって,データ処理プロセスの結果に影響を与え,その結果,他人の財産を損なった者は,5年以下の拘禁刑または罰金刑に処す。

(2) 第263条第2項ないし第7項の規定を準用する。

 

23章 文書偽造

 

268 技術的記録の偽造

(1) 法的社会関係における詐欺を目的として,以下の行為を実行した者は,5年以下の拘禁刑または罰金刑に処す。

1. 不真正な技術的記録の作成もしくは技術的記録の偽造

2. 不真正な技術的記録もしくは偽造した技術的記録の使用

(2) 技術的記録とは,技術的器具によってその全部もしくは一部が自動的に生成され,記録の対象を一般人もしくは事情に通じた者に認識させ,また,法的な重要事実を証明するために確定されたデータ,測定値,計算値,状態もしくは出来事の推移の表現をいう。このことは,その表現の確定が,すでに記録の作成時に行われたのか,または,その後になってから行われたかには関わりがない。

(3) 犯人が,記録プロセスを妨害するための介入によって,記録の結果に影響を与えた場合は,不真正な技術的記録の作成と同等とする。

(4) 未遂は処罰する。

(5) 第267条第3項及び第4項の規定を準用する。

269 証拠上重要なデータの偽造

(1) 法的社会関係における詐欺を目的とし,証拠上重要なデータの認識に際して,不真正な証拠書類もしくは偽造された証拠書類が存在するかのようにそのデータを記憶装置に保存し,もしくは,それを改変した者,または,そのように記憶装置に保存されもしくは改変されたデータを使用した者は,5年以下の拘禁刑または罰金刑に処す。

(2) 未遂は処罰する。

(3) 第267条第3項及び第4項の規定を準用する。

 

27章 器物損壊

 

303 器物損壊

(1) 他人の物を,違法に,毀損もしくは破壊した者は,2年以下の拘禁刑または罰金刑に処す。

(2) 未遂は処罰する。

303a データ偽造

(1) データ(第202a2項)を不正に消去し,空白化し,使用不能にし,または,改変した者は,2年以下の拘禁刑または罰金刑に処す。

(2) 未遂は処罰する。

303b コンピュータ妨害

(1) 他の事業所,他の企業もしくは官庁にとって本質的に重要なデータ処理を,以下の各号に示した方法のいずれかによって妨害した者は,5年以下の拘禁刑または罰金刑に処す。

1. 第303aによる行為

2. データ処理装置もしくはデータ記憶媒体を破壊し,毀損し,使用不能にし,データを消去し,または,改変する行為

(2) 未遂は処罰する。

303c 告訴

 第303条ないし第303bの場合,これらの行為は,告訴に基づいてのみ訴追される。但し,検察庁が,特別の公益のために,刑事訴追に対して職権による介入が必要と見なした場合はこの限りでない。

305a 重要な労働手段の破壊

(1) 以下の各号に示す物件の全部または一部を,違法に破壊した者は,5年以下の拘禁刑または罰金刑に処す。

1. 第316b1項第1号もしくは第2号の意味における施設の設置もしくは企業の設立,または,そのような施設もしくは企業の操業,または,廃棄物処理に使用される設備にとって本質的に重要であり,大きな価値のある他人の技術的労働手段

2.警察もしくは連邦国防軍の自動車

(2) 未遂は処罰する。


Strafgesetzbuch (StGB)

 

Fünfzehnter Abschnitt. Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

 

§202a Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

 

Zweiundzwanzigster Abschnitt. Betrug und Untreue

 

§263a Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)§263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.

 

Dreiundzwanzigster Abschnitt. Urkundenfälschung

 

§268 Fälschung technischer Aufzeichnungen

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr

1. eine unechte technische Aufzeichnung herstellt oder eine technische Aufzeichnung verfälscht oder

2. eine unechte oder verfälschte technische Aufzeichnung gebraucht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Technische Aufzeichnung ist eine Darstellung von Daten, Meß- oder Rechenwerten, Zuständen oder Geschehensabläufen, die durch ein technisches Gerät ganz oder zum Teil selbsttätig bewirkt wird, den Gegenstand der Aufzeichnung allgemein oder für Eingeweihte erkennen läßt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache bestimmt ist, gleichviel ob ihr die Bestimmung schon bei der Herstellung oder erst später gegeben wird.

(3) Der Herstellung einer unechten technischen Aufzeichnung steht es gleich, wenn der Täter durch störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang das Ergebnis der Aufzeichnung beeinflußt.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) §267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

§269 Fälschung beweiserheblicher Daten

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) §267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

 

Siebenundzwanzigster Abschnitt. Sachbeschädigung

 

§303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§303a Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§303b Computersabotage

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er

1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder

2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§303c Strafantrag

In den Fällen der §§ 303 bis 303b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

§305a Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel

(1) Wer rechtswidrig

1. ein fremdes technisches Arbeitsmittel von bedeutendem Wert, das für die Errichtung einer Anlage oder eines Unternehmens im Sinne des § 316b Abs. 1 Nr. 1 oder 2 oder einer Anlage, die dem Betrieb oder der Entsorgung einer solchen Anlage oder eines solchen Unternehmens dient, von wesentlicher Bedeutung ist, oder

2. ein Kraftfahrzeug der Polizei oder der Bundeswehr ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


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Last Modified : Jan/21/2002

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